Herzlich Willkommen in der Praxis für Psychotherapie für Kinder und Jugendliche 
 


Wichtiges in Kürze:

  • Die Anmeldung zum Erstgespräch erfolgt telefonisch oder vorzugsweise per Mail durch die Eltern, Jugendlichen oder sonstige sorgeberechtigte Bezugspersonen
  • Die Kosten für die Psychotherapie werden von allen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen getragen; in der Regel ist die Beantragung einer Psychotherapie sehr unkompliziert
  • Vor Beantragung einer Psychotherapie stehen jedem Patienten 5 Sprechstunden (à 50 Minuten) und bis zu 5 probatorische Sitzungen zur Verfügung; diese können genutzt werden, um sich kennenzulernen und einen Behandlungsbedarf festzustellen
  • Um eine Therapie zu beginnen, benötigen Sie im Normalfall weder Rezept noch Überweisung
  • Bitte bringen Sie zum Erstgespräch mit: Krankenversichertenkarte des Patienten; ggf. Berichte von Vorbehandlern in Kopie; Zeugnisse in Kopie
  • Aufgrund meiner Schweigepflicht darf ich keine Informationen an Dritte weitergeben. Nähere Informationen dazu werden im Erstgespräch gegeben
  • Alles Weitere besprechen wir nach dem persönlichen Kennenlernen!


Allgemeine Infos zur Psychotherapie:

  • Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr unterschreiben in der Regel die Eltern oder die Sorgeberechtigten den Therapieantrag
  • Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr können (gesetzlich versicherte) Jugendliche selbst ohne Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter bzw. des Hauptversicherten eine psychotherapeutische Behandlung beginnen, d.h. die Therapie kann auch ohne das Wissen der Eltern durchgeführt werden